Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsumfang
Der Anbieter bietet EMS-Training im Rahmen einer Mitgliedschaft an. Der Mitgliedsbeitrag umfasst grundsätzlich eine Trainingseinheit pro Woche. Die Terminvereinbarung erfolgt individuell. Ein Anspruch auf bestimmte Trainingszeiten oder bestimmte Trainer besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Trainingseinheiten als Einzel- oder Gruppentraining durchzuführen, soweit dies für das Mitglied zumutbar ist. Einzeltraining kann im Rahmen einer gesonderten Premiummitgliedschaft oder gegen entsprechenden Aufpreis vereinbart werden.


2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags zustande. Die Mitgliedschaft wird für die vereinbarte Erstlaufzeit geschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


3. Beiträge und Zahlungsbedingungen
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Zusätzlich können bei Vertragsbeginn einmalige Gebühren (z. B. Startpaket) sowie anteilige Beiträge anfallen. Der Anbieter ist berechtigt, die Beiträge nach Ablauf der Erstlaufzeit unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung angemessen anzupassen. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einer gesetzlichen Änderung des Umsatzsteuersatzes erfolgt eine entsprechende Anpassung der Beiträge erst nach Ablauf der Erstlaufzeit.


4. Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung den Vertrag außerordentlich zu kündigen und/oder die bis zum nächstmöglichen Vertragsende geschuldeten Beiträge sofort fällig zu stellen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter infolge des Zahlungsverzugs kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geltend gemachten Beiträge entstanden ist.


5. Terminvereinbarung und Stornierung
Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung. Das Mitglied hat pünktlich zu erscheinen. Ein Anspruch auf Verlängerung bei Verspätung besteht nicht. Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, möglichst innerhalb der Geschäftszeiten. Absagen an einem Sonntag für Termine am darauffolgenden Montag gelten als nicht fristgerecht. Nicht fristgerecht abgesagte Termine oder Nichterscheinen führen zum Verfall der Trainingseinheit. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter durch den Ausfall der Trainingseinheit kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als der vereinbarte Vergütungsanteil entstanden ist. Nachholtermine für rechtzeitig abgesagte Trainingseinheiten können nach Verfügbarkeit gewährt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder Zeitpunkt besteht nicht. Nachholtermine sind ausschließlich im Rahmen der bestehenden Mitgliedschaft und innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Eine Übertragung oder Nutzung nach Vertragsende ist ausgeschlossen.


6. Feiertage und Studio-Schließzeiten
An gesetzlichen Feiertagen sowie an vom Anbieter festgelegten Schließzeiten (z. B. Betriebsferien, Fortbildungen oder Wartungsarbeiten) kann das Studio geschlossen sein. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Trainingseinheit. Sofern Trainingseinheiten aus den genannten Gründen ausfallen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung, soweit die Schließzeiten einen angemessenen Umfang nicht überschreiten und dem Mitglied zumutbar sind. Der Anbieter wird sich bemühen, ausgefallene Termine im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten durch Ersatztermine auszugleichen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm durch den Ausfall ein unverhältnismäßiger Nachteil entstanden ist.


7. Ruhezeit bei Krankheit, Schwangerschaft oder sonstiger Verhinderung
Im Falle einer vorübergehenden Verhinderung des Mitglieds, insbesondere aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Gründen, kann die Mitgliedschaft auf Antrag ruhend gestellt werden (Ruhezeit), sofern die Verhinderung durch ein geeignetes Attest oder einen sonstigen Nachweis belegt wird. Die Ruhezeit ist für die Dauer der nachgewiesenen Verhinderung möglich. Während der Ruhezeit ruht die Leistungspflicht des Anbieters; die Zahlungspflicht des Mitglieds entfällt entsprechend. Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der genehmigten Ruhezeit. Ein Anspruch auf Gewährung einer Ruhezeit besteht, sofern die Voraussetzungen vorliegen und dem keine wesentlichen betrieblichen Interessen entgegenstehen.


8. Mitwirkungspflichten des Mitglieds
Das Mitglied ist verpflichtet, den Anbieter über gesundheitliche Einschränkungen, die einer Teilnahme am EMS-Training entgegenstehen könnten, vor Trainingsbeginn zu informieren. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Haftung des Anbieters richtet sich im Übrigen nach Ziffer 11 dieser AGB.


9. Hausordnung
Die im Studio ausgehängte bzw. zur Verfügung gestellte Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags. Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung sowie die Anweisungen des Personals zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Anbieter angemessene Maßnahmen ergreifen, insbesondere den Zutritt vorübergehend verweigern oder in schwerwiegenden Fällen den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.


10. Änderungen von Daten
Änderungen persönlicher Daten, insbesondere Anschrift oder Bankverbindung, sind unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch vom Mitglied zu vertretende Rücklastschriften entstehen, hat das Mitglied zu tragen.


11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.


12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO. Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgesetze:
Michaela Erdenbrink, Gravenhorster Str. 68, 49477 Ibbenbüren, datenschutz@ems-ibb.de


13. Einwilligungen
Einwilligungen (z. B. zur Zusendung von Werbung, zur Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten oder zur Verwendung von Bild- und Videomaterial) werden gesondert im Rahmen des Erstgesprächs eingeholt und dokumentiert. Die jeweilige Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


14. Formvorschriften
Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Kündigungen) bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.